Abrechnung und Honorar

 

Meine Praxis für psychologische Beratung und Psychotherapie ist eine reine Privatpraxis und richtet sich v.a. an Privatpatienten und Selbstzahler. Für gesetzlich Versicherte gelten die unten genannten Bedingungen! Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Beratung / Psychotherapie bei mir, unabhängig von der Übernahme  durch Ihrer Krankenversicherung, in voller Höhe zu begleichen sind.

 

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte / Psychotherapeuten (GOÄ / GOP). Diese können Sie weiter unten einsehen. Üblicherweise stelle ich im Anschluss an die Behandlung eine Rechnung.

 

Private Krankenversicherungen übernehmen je nach von Ihnen abgeschlossenen Tarif die Kosten in unterschiedlichem Umfang für Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich im voraus, ob und in welcher Form dies auf Ihr Versicherungsunternehmen zutrifft. Die Abrechnung mit ihrer Versicherung obliegt, wie sonst auch, Ihnen.

 

Da ich eine Privatpraxis betreibe übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Behandlung nur in seltenen Ausnahmen über das sogenannte "Kostenerstattungsverfahren". Auch hierzu ist es notwendig, sich vorab mit Ihrer Kasse in Verbindung zu setzen und die Voraussetzungen zu klären. Mehr Informationen zum Kostenerstattungssystem finden Sie hier.

 

Psychologische Beratung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, da es sich nicht um eine Heilbehandlung handelt, bzw. keine psychische Störung mit Krankheitswert behandelt wird. Daher müssen Sie für diese auch selber aufkommen. Freiberufler können die Kosten von der Steuer absetzen, es erfolgt keine Meldung an die Krankenkasse und die Behandlung kann ohne Wartezeit beginnen.

 

Last but not least agiere ich im Sinne einer Bestellpraxis, was bedeutet, dass ich für Sie einen vorher festgelegten Zeitraum, in der Regel 50 Minuten, für Sie reserviere. Bitte sagen Sie daher Ihre Termine mind. 48 Std. vorher ab, damit ich frei werdende Zeiträume anderweitig belegen kann.

 

Nicht rechtzeitig abgesagte Termine muss ich Ihnen in Form eines Ausfallhonorars in Rechnung stellen.

 

GOP – GEBÜHRENORDNUNG FÜR PSYCHOLOGISCHE PSYCHOTHERAPEUTEN

 

Kurzbeschreibung

GOP Ziffer

Faktor

Betrag in Euro

Anwendung

Verhaltenstherapie

Einzelgespräch

50 Minuten

870

2,9*

126,78

Je nach Störungsbildung und Bedarf unterscheidet man:

Kurzzeittherapie

24 Sitzungen

Langzeittherapie

60 Sitzungen

Psychotherapeutische Einzelsitzung am Samstag, Sonn- oder Feiertag oder nach 20 Uhr

870

3,5

153

Bei Bedarf

Erhebung biographische Anamnese

860

2,9*

155,51

Einmalig, zu Beginn der Behandlung

Fragebogen Erhebung und Auswertung zur Diagnostik

857

1,8

12,17

Zu Beginn und zum Ende der Behandlung

Therapieantrag / Verlängerungsbericht mit Einordnung in ein Krankheitsmodell, differenzialdiagnostischer Beurteilung, Prognose

85

2,3*

67,03

Je angefangene Arbeitsstunde

Zu Beginn der Behandlung

Schreibgebühr zu GOP 85

95

1,0

3,50

Je angefangener Din A 4 Seite

Therapieantrag (sonstige Anträge)

808

3,5

81,60

Nach Bedarf

Ausfallhonorar (wenn die Terminabsage nicht mind. 48 Std. vorher erfolgt)

Keine GOP Leistung, nicht erstattungsfähig, privat zu erbringen

 2,9

126,78

Pro ausgefallener Therapiestunde

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass zusätzliche GOP-Leistungen (konsiliarische Erörterung mit anderen behandelnden Ärzten, telefonische Beratung, Bescheinigungen, Schreibgebühr, Zuschläge für Leistungen außerhalb der regulären Praxiszeiten u.a.) nach Bedarf hinzukommen können.

Alle GOP-Leistungen meiner Praxis sind durch die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstattungsfähig, sofern Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten zu den Leistungen Ihrer Versicherungsbedingungen gehört. Das dafür notwendige Antragsverfahren, die Anzahl der erstatteten Sitzungen sowie die Höhe der erstatteten Sätze unterscheiden sich je nach Versicherung allerdings erheblich. Bitte sprechen Sie daher mit Ihrer Versicherung vor Therapiebeginn über das notwendige Vorgehen.

 

 

 * Der 2,9-fache Faktor (Steigerungsfaktor) kann bei entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen Satz angehoben werden